Informationen für Lebensmittelunternehmer
Grundlegende Gesetzestexte
EU-Recht
- Verordnung (EG) Nr. 178/2002 zur Festlegung der allgemeinen Grundsätze und Anforderungen des Lebensmittelrechts
- Verordnung (EG) Nr. 852/2004 über Lebensmittelhygiene
- Verordnung (EG) Nr. 853/2004 mit spezifischen Hygienevorschriften für Lebensmittel tierischen Ursprungs
Nationales Recht (Deutsches Recht)
Darüber hinaus gibt es zahlreiche spezielle Rechtsvorschriften für die verschiedenen Lebensmittelbereiche. Der Lebensmittelunternehmer ist verpflichtet, sich über die für seinen Bereich geltenden Rechtsvorschriften zu informieren.
Weitere Informationen für bestimmte Gruppen
- Metzger
- Bäcker und Konditoren
- Gastronomie
- Soziale Einrichtungen (Kitas, Schulen, Seniorenheime usw.)
- Vereins- und Straßenfeste
- Direktvermarkter, landwirtschaftliche Erzeuger und Einzelhandel
- Internethandel, Nahrungsergänzungsmittel und weitere spezielle Lebensmittelgruppen
- Getränkehersteller (einschl. Brennereien)

