Kurzzeitkennzeichen für Prüfungsfahrten, Probefahrten, Überführungsfahrten

Kuzzeitkennzeichen Foto

Erforderliche Unterlagen:

  • Vom Halter: Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung (gegen eine Gebühr von 2,50 € können auch wir eine Auskunft aus dem Melderegister der Städte und Gemeinden des Landkreises einholen)
  • Für Firmen: Gewerbe- bzw. Handelsregisterauszug sowie Vollmacht und Ausweis des Geschäftsführers oder Prokuristen
  • ggfs. Vollmacht für Vertreter und dessen Ausweis oder Pass
  • 7-stellige eVB-Nummer von der Versicherung für Kurzzeitkennzeichen 
  • Gebühr: ca. 11 €

Die Gebühr für die KFZ-Schilder ist nicht in diesem Preis enthalten, sondern kann direkt beim Schilderhersteller erfragt werden.

Hinweise:

  • Sie ersetzen die früheren roten Kennzeichen für Probe-, Prüfungs- und Überführungsfahrten.
  • Die Zulassungsbehörde stellt nach der Zuteilung einen Fahrzeugschein für Kurzzeitkennzeichen aus.
  • Der Empfänger hat die geforderten Angaben zum Fahrzeug vor Antritt der ersten Fahrt vollständig und in dauerhafter Schrift in den Fahrzeugschein einzutragen.
  • Der Fahrzeugschein ist bei jeder Fahrt mitzuführen und zuständigen Personen auf Verlangen zur Prüfung auszuhändigen.
  • Das Kurzzeitkennzeichen darf nur an einem Fahrzeug verwendet werden.
  • Nach Ablauf der Gültigkeit des Kurzzeitkennzeichens darf ein Fahrzeug auf öffentlichen Straßen nicht mehr in Betrieb gesetzt werden.
  • Mehr Infos zum Kurzzeitkennzeichen finden Sie hier

Gültigkeitsdauer:

Höchstens 5 Tage ab Zuteilung (Ablaufdatum wird auf dem Kennzeichen vermerkt)

Aussehen:

Schwarz eingerahmtes Schild mit schwarzen Buchstaben und Ziffern auf weißem Grund, gelber Balken rechts mit Gültigkeitsdatum

Entsorgung:

Abgelaufene Kurzzeitkennzeichen können kostenlos auf allen Wertstoffhöfen des Landkreises abgegeben werden.

Rechtsgrundlage:

§16 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)