Kurzzeitkennzeichen für Prüfungsfahrten, Probefahrten, Überführungsfahrten

Erforderliche Unterlagen:
- Vom Halter: Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung (gegen eine Gebühr von 2,50 € können auch wir eine Auskunft aus dem Melderegister der Städte und Gemeinden des Landkreises einholen)
- Für Firmen: Gewerbe- bzw. Handelsregisterauszug sowie Vollmacht und Ausweis des Geschäftsführers oder Prokuristen
- ggfs. Vollmacht für Vertreter und dessen Ausweis oder Pass
- 7-stellige eVB-Nummer von der Versicherung für Kurzzeitkennzeichen
- Gebühr: ca. 11 €
Die Gebühr für die KFZ-Schilder ist nicht in diesem Preis enthalten, sondern kann direkt beim Schilderhersteller erfragt werden.
Hinweise:
- Sie ersetzen die früheren roten Kennzeichen für Probe-, Prüfungs- und Überführungsfahrten.
- Die Zulassungsbehörde stellt nach der Zuteilung einen Fahrzeugschein für Kurzzeitkennzeichen aus.
- Der Empfänger hat die geforderten Angaben zum Fahrzeug vor Antritt der ersten Fahrt vollständig und in dauerhafter Schrift in den Fahrzeugschein einzutragen.
- Der Fahrzeugschein ist bei jeder Fahrt mitzuführen und zuständigen Personen auf Verlangen zur Prüfung auszuhändigen.
- Das Kurzzeitkennzeichen darf nur an einem Fahrzeug verwendet werden.
- Nach Ablauf der Gültigkeit des Kurzzeitkennzeichens darf ein Fahrzeug auf öffentlichen Straßen nicht mehr in Betrieb gesetzt werden.
- Mehr Infos zum Kurzzeitkennzeichen finden Sie hier
Gültigkeitsdauer:
Höchstens 5 Tage ab Zuteilung (Ablaufdatum wird auf dem Kennzeichen vermerkt)
Aussehen:
Schwarz eingerahmtes Schild mit schwarzen Buchstaben und Ziffern auf weißem Grund, gelber Balken rechts mit Gültigkeitsdatum
Entsorgung:
Abgelaufene Kurzzeitkennzeichen können kostenlos auf allen Wertstoffhöfen des Landkreises abgegeben werden.

