Gewerbewesen

Dem Gewerbewesen sind folgende Aufgaben / Bereiche zugeordnet:

Die Erlaubnispflichten dienen dem Verbraucherschutz. Von der Gewerbebehörde wird geprüft, ob der/die Antragsteller/in zum Zeitpunkt der Erlaubniserteilung die für das Gewerbe erforderliche Zuverlässigkeit besitzt. Zudem kann der Verbraucher, in dem er sich eine Erlaubnis vorlegen lässt, feststellen, ob eine Person zur Ausübung eines Gewerbes berechtigt ist (z. B. Reisegewerbekarte). Das Gewerbewesen hat andere Aufgaben als die Gewerbeaufsicht, die seit dem 01.01.2005 beim Bau- und Umweltschutzamt angesiedelt ist. Gewerbean-, um- oder abmeldungen sind bei den Gemeinden bzw. Städten des Betriebssitzes anzuzeigen.