Gebühren für die Erteilung und Verlängerung von elektronischen Aufenthaltstiteln (eAT) ab 01.09.2011
Elektronischer Aufenthaltstitel für Schweizer Staatsangehörige auf Antrag
bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres |
22,80 € |
nach Vollendung des 24. Lebensjahres |
28,80 € |
Elektronischer Aufenthaltstitel für Drittstaatsangehörige
Niederlassungserlaubnis
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Niederlassungserlaubnis für Hochqualifizierte |
250,-- € |
Niederlassungserlaubnis zur Ausübung einer selbständigen Tätigkeit (§ 21 Abs. 4 AufenthG) |
200,-- € |
Niederlassungserlaubnis in den übrigen Fällen |
135,-- € |
Niederlassungserlaubnis für Kinder (§ 35 Abs. 1 AufenthG) |
55,-- € |
Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG (§ 9a AufenthG)
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135,-- € |
Aufenthaltserlaubnis
Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis
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|---|---|
für einen weiteren Aufenthalt von bis zu drei Monaten
für einen weiteren Aufenthalt von mehr als drei Monaten |
65,-- € 80,-- € |
mit einer Geltungsdauer bis zu einem Jahr
mit einer Geltungsdauer von mehr als einem Jahr |
100,-- € 110,-- € |
Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis
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Änderung der Aufenthaltserlaubnis wegen Wechsel des Aufenthaltszwecks (gilt auch für die Verländerungen) |
90,-- € |
Änderung des Aufenthaltstitels sofern die Änderung die Nebenbestimmungen zur Ausübung der Beschäftigung betreffen |
keine Gebühr |
Änderung des Aufenthaltstitels wegen Aufhebung oder Änderung einer Auflage zum Aufenthaltstitel auf Antrag |
30,-- € |
Neuausstellungen
Neuausstellung eines Aufenthaltstitels aufgrund des Ablaufs der Gültigkeitsdauer des bisherigen Pass- oder Passersatzpapiers |
30,-- € |
Neuausstellung eines Aufenthaltstitels wegen Ablauf der technischen Kartennutzungsdauer |
30,-- € |
Neuausstellung eines Aufenthaltstitels aufgrund Verlust |
30,-- € |
Neuausstellung aufgrund des Verlustes der technischen Funktionsfähigkeit des elektronsichen Speicher- und Verarbeitungsmediums, wenn dieser Defekt durch unsachgemäßen Gebrauch herbeigeführt wurde |
30,-- € |
Ausstellung einer Aufenthaltskarte, Daueraufenthaltskarte oder Daueraufenthaltsbescheinigung
Ausstellung einer Aufenthaltskarte an drittstaatsangehörige Familienangehörige von Unionsbürgern
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bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres
nach Vollendung des 24. Lebensjahres |
22,80 € 28,80 € |
Ausstellung einer Daueraufenthaltskarte an drittstaatsangehörige Familienangehörige von Unionsbürgern
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|---|---|
bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres
nach Vollendung des 24. Lebensjahres |
22,80 €
28,80 €
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Elektronischer Identitätsnachweis
Einschaltung des elektronischen Identitätsnachweises auf einem Aufenthaltstitel mit elektronischem Speicher- und Verarbeitungsmedium (wenn nicht im Zusammenhang mit der Aushändigung) |
6,-- € |
Einschaltung des elektronischen Identitätsnachweises auf einer Aufenthaltskarte für drittstaatsangehörige Familienangehörige von Unionsbürgern mit elektronischem Speicher- und Verarbeitungsmedium (wenn nicht im Zusammenhang mit der Aushändigung) |
6,-- € |
Einschaltung des elektronischen Identitätsnachweises auf einer Daueraufenthaltskarte für drittstaatsangehörige Familienangehörige von Unionsbürgern Aufenthaltstitel mit elektronischem Speicher- und Verarbeitungsmedium (wenn nicht im Zusammenhang mit der Aushändigung) |
6,-- € |
Einleitung der Neusetzung der Geheimnummer (wenn nicht im Zusammenhang mit der Einschaltung des elektronsichen Identitätsnachweises) |
6,-- € |
Entsperrung des elektronsichen Identitätsnachweises |
6,-- € |
Erstmalige Einschaltung des elektronischen Identitätsnachweises nach Vollendung des 16. Lebensjahres |
keine Gebühr |
Ausschaltung des elektronischen Identitätsnachweises |
keine Gebühr |
Sperrung eines elektronischen Identitätsnachweises |
keine Gebühr |
Änderung der Anschrift im elektronischen Speicher - und Verarbeitungsmedium sowie das Aufbringen eines Aufklebers zur Anschriftenänderung |
keine Gebühr |
Hinweise für Gebührenbefreiung:
- Staatsangehörige, denen die Flüchtlingseigenschaft zuerkannt worden ist, sowie Empfänger von öffentlichen Mitteln, werden in der Regel von den Gebühren befreit.
- Die bisherige Befreiung von den Gebühren für Familienangehörige Deutscher entfällt.

