Gebühren für die Erteilung und Verlängerung von elektronischen Aufenthaltstiteln (eAT) ab 01.09.2011

Elektronischer Aufenthaltstitel für Schweizer Staatsangehörige auf Antrag

bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres
22,80 €
nach Vollendung des 24. Lebensjahres
28,80 €

Elektronischer Aufenthaltstitel für Drittstaatsangehörige

Niederlassungserlaubnis
 
Niederlassungserlaubnis für Hochqualifizierte
250,-- €
Niederlassungserlaubnis zur Ausübung einer selbständigen Tätigkeit (§ 21 Abs. 4 AufenthG)
200,-- €
Niederlassungserlaubnis in den übrigen Fällen
135,-- €
Niederlassungserlaubnis für Kinder (§ 35 Abs. 1 AufenthG)
  55,-- €
Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG (§ 9a AufenthG)
135,-- €

Aufenthaltserlaubnis

Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis
 
für einen weiteren Aufenthalt von bis zu drei Monaten
für einen weiteren Aufenthalt von mehr als drei Monaten
65,-- €
80,-- €
mit einer Geltungsdauer bis zu einem Jahr
mit einer Geltungsdauer von mehr als einem Jahr
100,-- €
110,-- €
Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis
 
Änderung der Aufenthaltserlaubnis wegen Wechsel des Aufenthaltszwecks (gilt auch für die Verländerungen)
90,-- €
Änderung des Aufenthaltstitels sofern die Änderung die Nebenbestimmungen zur Ausübung der Beschäftigung betreffen
keine Gebühr
Änderung des Aufenthaltstitels wegen Aufhebung oder Änderung einer Auflage zum Aufenthaltstitel auf Antrag
30,-- €

Neuausstellungen

Neuausstellung eines Aufenthaltstitels aufgrund des Ablaufs der Gültigkeitsdauer des
bisherigen Pass- oder Passersatzpapiers
30,-- €
Neuausstellung eines Aufenthaltstitels wegen Ablauf der technischen Kartennutzungsdauer
30,-- €
Neuausstellung eines Aufenthaltstitels aufgrund Verlust
30,-- €
Neuausstellung aufgrund des Verlustes der technischen Funktionsfähigkeit des
elektronsichen Speicher- und Verarbeitungsmediums, wenn dieser Defekt durch
unsachgemäßen Gebrauch herbeigeführt wurde
30,-- € 

Ausstellung einer Aufenthaltskarte, Daueraufenthaltskarte oder Daueraufenthaltsbescheinigung

Ausstellung einer Aufenthaltskarte an drittstaatsangehörige Familienangehörige von Unionsbürgern
 
bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres
nach Vollendung des 24. Lebensjahres
22,80 €
28,80 €
Ausstellung einer Daueraufenthaltskarte an drittstaatsangehörige Familienangehörige von Unionsbürgern
 
bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres
nach Vollendung des 24. Lebensjahres
22,80 € 28,80 €

Elektronischer Identitätsnachweis

Einschaltung des elektronischen Identitätsnachweises auf einem Aufenthaltstitel mit elektronischem Speicher- und Verarbeitungsmedium (wenn nicht im Zusammenhang mit der Aushändigung)
6,-- €
Einschaltung des elektronischen Identitätsnachweises auf einer Aufenthaltskarte für drittstaatsangehörige Familienangehörige von Unionsbürgern mit elektronischem Speicher- und Verarbeitungsmedium (wenn nicht im Zusammenhang mit der Aushändigung)
6,-- €
Einschaltung des elektronischen Identitätsnachweises auf einer Daueraufenthaltskarte für drittstaatsangehörige Familienangehörige von Unionsbürgern Aufenthaltstitel mit elektronischem Speicher- und Verarbeitungsmedium (wenn nicht im Zusammenhang mit der Aushändigung)
6,-- €
Einleitung der Neusetzung der Geheimnummer (wenn nicht im Zusammenhang mit der Einschaltung des elektronsichen Identitätsnachweises)
6,-- €
Entsperrung des elektronsichen Identitätsnachweises
6,-- €
Erstmalige Einschaltung des elektronischen Identitätsnachweises nach Vollendung des 16. Lebensjahres
keine Gebühr
Ausschaltung des elektronischen Identitätsnachweises
keine Gebühr
Sperrung eines elektronischen Identitätsnachweises
keine Gebühr
Änderung der Anschrift im elektronischen Speicher - und Verarbeitungsmedium sowie das Aufbringen eines Aufklebers zur Anschriftenänderung
keine Gebühr

Hinweise für Gebührenbefreiung:

  • Staatsangehörige, denen die Flüchtlingseigenschaft zuerkannt worden ist, sowie Empfänger von öffentlichen Mitteln, werden in der Regel von den Gebühren befreit.
  • Die bisherige Befreiung von den Gebühren für Familienangehörige Deutscher entfällt.