Feuerungsanlagen für feste Brennstoffe

Mit dem Beginn der kalten Jahreszeit und der einsetzenden Heizperiode häufen sich erfahrungsgemäß beim Landratsamt Böblingen die Beschwerden über Rauch- und Geruchsbelästigungen ausgehend von Feuerungsanlagen. Zum Schutz vor schädlichen Einwirkungen dürfen in kleineren Feuerungsanlagen für feste Brennstoffe nur bestimmte Brennmaterialien zum Einsatz kommen. All dies hat der Gesetzgeber in der 1. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes detailliert festgelegt.
Einige Tipps zum umweltgerechten Heizen in kleineren Feuerungsanlagen für feste Brennstoffe finden Sie hier

Auch die Überwachung der durchzuführenden Messungen an den Feuerungsanlagen liegt, mit Ausnahme der Großen Kreisstädte Böblingen, Sindelfingen, Herrenberg und Leonberg, in der Zuständigkeit der unteren Immissionsschutzbehörde.
Die zuständigen Bezirksschornsteinfegermeister arbeiten somit eng mit der Behörde zusammen und übermitteln zur weiteren Bearbeitung die Messbescheinigungen, wenn die Feuerungsanlagen die gesetzliche geforderten Messwerte nicht eingehalten werden. Sie wissen nicht, welcher Bezirksschornsteinfeger für Sie zuständig ist? Dann schauen Sie hier. Ansprechpartnerin: Frau Troschke, Tel.: 07031 / 663 - 1378

