Europäischer Sozialfonds (ESF)

1. Allgemeines

Der Europäische Sozialfonds wurde 1957 gegründet. Der ESF bildet das zentrale Förderinstrument der Europäischen Union für die Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik. Unter dem Motto "Chancen fördern" unterstützt der ESF in Baden-Württemberg die Entwicklung von Menschen und Unternehmen, um diese in Zeiten sich wandelnder Anforderungen auf dem Arbeitsmarkt fit für die Zukunft zu machen. Insgesamt stehen dem Landkreis Böblingen pro Jahr 490.000,- € an Fördermittel zur Verfügung. Die Grundlage für die Förderung 2007 - 2013 ist im Operationellen Programm (OP) des Landes Baden-Württemberg festgelegt.

2. Prioritätenachsen des Operationellen Programms (OP)

Das OP baut auf den aktuellen sozioökonomischen Gegebenheiten in Baden-Württemberg auf und umfasst drei Prioritätenachsen (A,B,C) und drei Querschnittsziele:

Prioritätenachse A:

Steigerung der Anpassungsfähigkeit und Wettbewerbsfähigkeit von Beschäftigten und Unternehmen.

Prioritätenachse B:

Verbesserung des Humankapitals. Die Prioritätenachse B leistet einen Beitrag zur Verbesserung der Chancen von Jugendlichen am Arbeitsmarkt. Dabei gilt es auch, das Defizit an Ausbildungsplätzen zu verringern. Des Weiteren werden ältere Beschäftigte beim Erhalt ihrer Beschäftigungsfähigkeit unterstützt. Um die Innovationsfähigkeit der Unternehmen, insbesondere der kleinen und mittleren Unternehmen sicherzustellen, wird der Wissenstransfer zwischen Forschung und Wirtschaft gefördert.

Prioritätenachse C:

Verbesserung des Zugangs zu Beschäftigung sowie soziale Eingliederung von benachteiligten Personen. Die Prioritätenachse C sieht eine umfassende Förderung der beruflichen Integration vor. Hier geht es insbesondere darum, die Beschäfti-gungsfähigkeit von Personen mit besonderen Vermittlungshemmnissen zu erhöhen und damit den Zugang zu Beschäftigung sowie Chancen zur sozialen Eingliederung von benachteiligten Personen zu erleichtern.

Querschnittziele

Die Querschnittziele Gleichstellung von Frauen und Männern, Transnationale Kooperation und Nachhaltige Entwicklung sind in allen Prioritätsachsen und spezifischen Zielen zu beachten.

3. Ziele des ESF innerhalb der Regionalen Arbeitskreise

Die Regionalisierung des ESF in Baden-Württemberg erfolgt ausschließlich für den Bereich Arbeit und Soziales und nur in den Prioritätenachsen B und C des OP. Innerhalb dieser Prioritätenachsen können einzelne spezifische Ziele durch die Regionalen Arbeitskreise umgesetzt werden. Im Einzelnen sind dies die Ziele:

  • B 4.1  Vermeidung von Schulversagen und Erhöhung der Ausbildungsreife von schwächeren  Schülerinnen und Schülern
  • B 4.4  Verbesserung der Berufswahlkompetenz
  • C 7.1  Integration von Langzeitarbeitslosen in den 1. Arbeitsmarkt
  • C 7.2  Erhöhung der Chancengleichheit von Frauen bei der Eingliederung in den 1. Arbeitsmarkt
  • C 8.1  Erhöhung der Beschäftigungsfähigkeit von Langzeitarbeitslosen, die auf dem Arbeitsmarkt  besonders benachteiligt sind
  • C 8.2  Stabilisierung von Lebensverhältnissen und Verbesserung der Teilhabe am Arbeitsmarkt von Gruppen mit besonderen Vermittlungshemmnisse

Unter der Gesamtverantwortung des Ministeriums für Arbeit und Sozialordnung, Familien und Senioren als zuständiger Verwaltungsbehörde erfolgt die Umsetzung auf regionaler Ebene durch die Regionalen ESF-Arbeitskreise.

4. Aufgaben des Regionalen Arbeitskreises:

  • Erstellung und Veröffentlichung einer regionalen Arbeitsmarkstrategie ausgerichtet an den regionalen Bedarfen und am Operationellen Programm von Baden-Württemberg
  • Inhaltliche Bewertung regionaler Projektanträge hinsichtlich der Übereinstimmung mit der Strategie des  Arbeitskreises und Erstellung einer Vorschlagsliste
  • Weiterleitung der Vorschlagsliste an die Landeskreditbank Baden-Württemberg Förderbank
  • Ergebnissicherung und inhaltliche Prüfung der Verwendungsnachweise im Rahmen der von der Landeskreditbank Baden-Württemberg bewilligten regionalen Projekte im jeweiligen regionalen Wirkungskreis
  • Öffentlichkeitsarbeit
  • Netzwerkarbeit

5. Mitglieder des ESF-Arbeitskreises

Mitglieder des ESF-Arbeitskreises sind Vertreter des/der

  • Stadt- oder Landkreises
  • Agentur für Arbeit
  • Arge/Optionskommune
  • Arbeitnehmervertretung bzw. Gewerkschaft
  • Arbeitgebervertretung
  • Industrie- und Handelskammer
  • Handwerkskammer
  • Frauen- oder Gleichstellungsbeauftragten
  • Freien Wohlfahrtspflege
  • Schulen
  • Weiterbildungsträger
  • Außerschulische Jugendbildung

Vorsitzender: Herr Schmid, Sozialdezernent
Leitung ESF-Geschäftsstelle: Herr Nothacker

6. Wer kann gefördert werden?

  • Wohlfahrtsverbände
  • Öffentliche und private Träger
  • Kirchliche und karitative Einrichtungen
  • Sozialpartner, aus dem Bereich Beschäftigung/soz. Eingliederung
  • Kommunen
  • Kommunale Verbände
  • Bildungs- und Selbsthilfeeinrichtungen

7. Weiterführende Informationen

ESF im  Landkreis Böblingen:

Arbeitsmarktstrategie für das Jahr 2012 (230,2 KiB)

Ausschreibung für das Jahr 2012 (16,9 KiB)

ESF in Baden-Württemberg:

Informationen der Landesregierung zum Europäischen Sozialfonds erhalten Sie über nachfolgenden Link:
http://www.esf-bw.de/esf/index.php
Das Antragsformular sowie weitere Informationen finden Sie  im Download-Center unter der Rubrik: „Ministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familien und Senioren“ – Regionale Förderung“

8. Ansprechpartner

Frank Nothacker

ESF-Geschäftstelle
Regionales Jobcenter Böblingen
Jobcenterleiter
07031 / 4393-166
Fax: 07031 / 4393 - 120 
E-Mail: frank.nothacker@jobcenter-ge.de

Regionales Jobcenter Böblingen
Calwer Str. 1
71034 Böblingen