EU-Wasserrahmenrichtlinie

Die wichtigsten Ziele der EU-Wasserrahmenrichtlinie:

  • Guter ökologischer und guter chemischer Zustand der Oberflächengewässer
  • Guter chemischer und guter quantitativer Zustand des Grundwassers
  • Verschlechterungsverbot für Oberflächen- und Grundwasser
  • Reduzierung der Verschmutzung der Oberflächengewässer durch prioritäre Stoffe; Fernhalten prioritärer gefährlicher Stoffe aus den Gewässern
  • Kostendeckende Wasserpreise

Fristen der EU-Wasserrahmenrichtlinie:

  • Dezember 2003 - Umsetzung in nationales Recht
  • Dezember 2004 - Bestandsaufnahme - Analyse der Belastungen und Auswirkungen auf unsere Gewässer
  • Dezember 2006 - Überwachung (für gefährdete Bereiche)
  • Dezember 2008 - Öffentliche Anhörung der Bewirtschaftungspläne für die Flusseinzugsgebiete
  • Dezember 2009 - Bewirtschaftungspläne mit Maßnahmenprogrammen
  • Dezember 2012 - Umsetzung der Maßnahmen
  • Dezember 2015 - Gewässer müssen den "guten Zustand" erreicht haben

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