EU-Wasserrahmenrichtlinie
Die wichtigsten Ziele der EU-Wasserrahmenrichtlinie:
- Guter ökologischer und guter chemischer Zustand der Oberflächengewässer
- Guter chemischer und guter quantitativer Zustand des Grundwassers
- Verschlechterungsverbot für Oberflächen- und Grundwasser
- Reduzierung der Verschmutzung der Oberflächengewässer durch prioritäre Stoffe; Fernhalten prioritärer gefährlicher Stoffe aus den Gewässern
- Kostendeckende Wasserpreise
Fristen der EU-Wasserrahmenrichtlinie:
- Dezember 2003 - Umsetzung in nationales Recht
- Dezember 2004 - Bestandsaufnahme - Analyse der Belastungen und Auswirkungen auf unsere Gewässer
- Dezember 2006 - Überwachung (für gefährdete Bereiche)
- Dezember 2008 - Öffentliche Anhörung der Bewirtschaftungspläne für die Flusseinzugsgebiete
- Dezember 2009 - Bewirtschaftungspläne mit Maßnahmenprogrammen
- Dezember 2012 - Umsetzung der Maßnahmen
- Dezember 2015 - Gewässer müssen den "guten Zustand" erreicht haben
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