Feuer Haus

Brandschutz

Vorbeugender Brandschutz

Feuer und Rauch stellen für Menschen und Tiere stets eine erhebliche Bedrohung für Leben und Gesundheit dar und bringen darüber hinaus meist einen enormen Sachschaden mit sich. Vorbeugender Brandschutz“ befasst sich daher mit allen baulichen und organisatorischen Maßnahmen, um der Entstehung und Ausbreitung eines Schadensfeuers vorzubeugen und bei einem Brand die Rettung von Menschen und Tieren sowie wirksame Löscharbeiten durch die Feuerwehr zu ermöglichen.

Bereits in der Planungsphase von Gebäuden und sonstigen baulichen Anlagen kann durch brandschutztechnische Festlegungen diesen Anforderungen entsprochen werden, so z.B. durch:

Feuerlöscher
  • Lage des Gebäudes zu Nachbargrundstücken
  • Feuerwehrdurchfahrten und Feuerwehraufstellflächen
  • Erfordernis von Brandmeldeanlagen
  • Lage und Gestaltung von Rettungswegen
  • Bereitstellen von Löschmitteln
  • Bildung von Brandabschnitten
  • u.v.m.

Bei den meisten Bauvorhaben werden diese Punkte im Zuge der Baugenehmigung überprüft und ein entsprechendes Brandschutzkonzept erstellt. Aber auch bei bestehenden Gebäuden ist es notwendig festzustellen, ob den Erfordernissen des Brandschutzes noch entsprochen wird oder ob eine Anpassung stattfinden muss. Dazu führt das Landratsamt Böblingen in den bestehenden Gebäuden eine sogenannte Brandverhütungsschau durch. Sie soll sicherstellen, dass aktuelle brandschutztechnische Vorschriften und Anforderungen berücksichtigt werden, aber auch Verbesserungsbereiche hinsichtlich der Vorbeugung eines Brandfalles bzw. der Rettung von Menschen und Tieren im Brandfall aufzeigen.

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Gebäude, in denen eine Brandverhütungsschau durchzuführen ist, sind u.a.:

  • Versammlungsstätten und  Veranstaltungsräume
  • Verkaufsstätten, Gaststätten und Vergnügungsstätten
  • Beherbergungsbetriebe und Hotels ab einer bestimmten Größe
  • Büro- und Verwaltungsgebäude, Kindergärten und Schulen (ab einer best. Höhe) und Sportstätten
  • Krankenhäuser, Altenwohnheime und Altenpflegeheime,
  • Tagesstätten, Werkstätten und Heime für behinderte Menschen
  • Hochhäuser
  • Geschlossene Großgaragen
  • Gewerbebetriebe bei denen im Brandfall mit einer Gefährdung der Umwelt gerechnet werden muss

Rauchwarnmelder

Das sollten Sie beim Kauf beachten:

  • Ausstattung aller Schlafräume (auch Kinderzimmer) sowie Räume mit vielen Elektrogeräten (z.B. Waschküche oder Büro)
  • Rauchwarnmelder sollten über ein CE-Zeichen inkl. Prüfnummer und der Angabe "EN 14604" verfügen oder noch besser mit VdS-Prüfzeichen versehen sein
  • LED-Lampe zur Anzeige der Funktionsbereitschaft
  • Testknopf zur Überprüfung von Batterie, Elektronik und Alarm
  • Fertigung aus halogenfreiem Kunststoff
  • Die Montage sollte möglichst einfach sein
  • Der Batteriewechsel sollte früh angezeigt werden (ca. 30 Tage). Besser: Rauchmelder bei denen der Einsatz von Lithium-Batterien (Einsatzzeit: 7,5 - 10 Jahre) möglich ist.
  • Montagesperre, die die Inbetriebnahme ohne eingelegte Batterie verhindert
  • Bei Neubauten: Berücksichtigung der Rauchwarnmelder bei der Planung, um den Einsatz von netzbetriebenen Meldern zu ermöglichen.

Zudem empfiehlt sich, einen Feuerlöscher griffbereit im Haushalt zu haben: Zur wirksamen Bekämpfung von „Entstehungsbränden" in Privathaushalten wird ein tragbares Gerät von 6 kg empfohlen. Es muss der Europäischen Norm EN 3 hergestellt und von einer Prüfstelle zertifiziert sein. Feuerlöscher sind in die Brandklassen A, B, C, D, F eingeteilt, die jeweils angeben, welcher brennbare Stoff sich damit am besten löschen lässt. Einen „Alleslöscher" gibt es nicht, je nach Einsatzgebiet richtet sich auch das Löschmittel. Im Zweifelsfall sollte man sich von einem Fachbetrieb beraten lassen. Der führt auch die zweijährlich empfohlene Wartung des Gerätes durch. Von Brandschutzsprays in handlichen Dosen wird abgeraten. Sie sind maximal für Kleinstbrände geeignet und in puncto Zuverlässigkeit und Effektivität den Feuerlöschern unterlegen. Weitere Informationen unter: www.rauchmelder-lebensretter.de

Informationen rund um den Brandschutz:

Pressemitteilung zu Rauchwarnmeldern  (442,3 KiB)
Hinweise zu Lagerungen in Mittel- und Großgaragen (1,188 MiB)

Kontakt

Landratsamt Böblingen
Bauen und Gewerbe
- Vorbeugender Brandschutz -
Tel: 07031 / 663 - 1274 oder - 1246
E-Mail-Kontakt