Betreuungsbehörde des Landkreises Böblingen

Das Betreuungsgesetz regelt Rechtsfragen bei Erwachsenen, die aufgrund einer Krankheit oder Behinderung ihre Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht mehr selbst besorgen können.

Zum Betreuer bestellt das Betreuungsgericht eine Person, die geeignet ist, in dem gerichtlich bestimmten Umfang die Angelegenheiten der/des Betreuten zu besorgen und sie/ihn im erforderlichen Maß persönlich zu betreuen. Meist übernehmen Angehörige, Freunde oder Bekannte diese Aufgabe.

Die Zuständigkeiten innerhalb der Betreuungsbehörde sind nach Wohnort geregelt:

Aidlingen, Altdorf, Böblingen L - Z, Bondorf, Deckenpfronn, Ehningen, Gärtringen, Gäufelden, Herrenberg, Hildrizhausen, Holzgerlingen, Jettingen, Leonberg, Mötzingen, Nufringen, Rutesheim, Schönaich, Steinenbronn, Waldenbuch, Weil im Schönbuch

Herr Dreher
Tel: 07031 / 663 - 1552
Fax: 07031 / 663 - 1714
E-Mail: c.dreher@lrabb.de 

Böblingen A - K, Grafenau, Magstadt, Renningen, Sindelfingen, Weil der Stadt, Weissach

Herr Kleiß
Tel: 07031 / 663 - 1334
Fax: 07031 / 663 - 1714
E-Mail: a.kleiss@lrabb.de 

Formulare, Infoblätter und Broschüren: 

Auf den Seiten des Justizministeriums Baden-Württemberg, Rubrik Service / Broschüren finden Sie weitere Informationen, u.a. auch eine Mustervollmacht. Informationen zur Patientenverfügung erhalten Sie auf der Webseite des Bundesministeriums der Justiz,  unter der Rubrik Service / Publikationen, oder auch auf der Seite des Kreisseniorenrats Böblingen.

Informationen zu Fortbildungsangeboten für Betreuerinnen und Betreuer im Jahr 2012 finden Sie hier (37,3 KiB).
Den aktuellen Bericht der Betreuungsbehörde des Landratsamtes Böblingen im Kreistagsausschuß finden Sie im Sozialleistungsbericht.

Aktuelle Informationen zu Veranstaltungen der Arbeitsgemeinschaft Betreuungsangelegenheiten im Landkreis Böblingen