Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen
Informationen für den Bauherrn
Die Baustellenverordnung dient der wesentlichen Verbesserung von Sicherheit und Gesundheitsschutz der Beschäftigten auf Baustellen. Sie richtet sich an Sie als Bauherr und Veranlasser des Bauvorhabens und überträgt Ihnen bei der Planung der Ausführung und während der Bauphase folgende Pflichten:
- Berücksichtigung der allgemeinen Arbeitsschutzpflichten
- Vorankündigung bei der Behörde bei größeren Bauvorhaben
- Bestellung eines Koordinators, wenn Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber auf der Baustelle tätig werden
- Erarbeitung eines Sicherheits- und Gesundheitsschutzplanes, bei größeren Baustellen und bei besonderes gefährlichen Arbeiten
- Zusammenstellung einer Unterlage für spätere Arbeiten an der baulichen Anlage.
Sie können diese Aufgaben selbst wahrnehmen. Sollten Sie nicht über entsprechende Fachkenntnisse verfügen, können Sie die Aufgaben einem geeigneten Dritten übertragen.
Keine Verordnung ohne Pflichten - aber die Baustellenverordnung bringt Ihnen als Bauherr auch erhebliche Vorteile:
- Sie können sicher planen und so Kosten senken
- Der Bauablauf wird optimiert, indem Störungen vermieden werden
- Jede unfallfreie Baustelle ist ein Gewinn für Sie als Bauherr.
Da es bei der Umsetzung der Baustellenverordnung erhebliche Mängel gibt, beabsichtigt das Landratsamt Böblingen verstärkt Überprüfungen auf Baustellen durchzuführen. Das Landratsamt wird zwar weiterhin beim Vollzug der Baustellenverordnung beratend tätig sein, aber schwerwiegende Verstöße als Ordnungswidrigkeit verfolgen.
Was Sie über die Baustellenverordnung wissen müssen und wie Sie diese in die Praxis umsetzen können - Ihr Landratsamt berät Sie gerne per E-Mail oder unter 07031 / 663 -1848.
Das Merkblatt für Bauvorhaben - Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen erhalten Sie hier (34,2 KiB).
Weitere Informationen gibt es auch auf der Internetseite der Gewerbeaufsicht Baden-Württemberg. Den gesamten Gesetzestext der Baustellenverordnung finden Sie hier (18,3 KiB)

