Bauen im Grundwasser
Antragsunterlagen und Hinweise zur Bauausführung
Der „Antrag auf vorübergehende Absenkung und Entnahme von Grundwasser während der Bauzeit und auf Grundwasserumleitung nach Erstellung des Bauwerks“ ist mit folgenden Angaben und Unterlagen beim Landratsamt Böblingen, Wasserwirtschaft, Parkstraße 16, 71034 Böblingen einzureichen:
1. Antragsunterlagen
- Antrag auf vorübergehende Absenkung und Entnahme von Grundwasser während der Bauzeit und auf Grundwasserumleitung nach Erstellung des Bauwerks
- Erläuterung (Siehe 2. Beschreibung des Bauvorhabens)
- Lageplan M 1:500 (1:2500)
- Schnitte mit Darstellung des Wasserspiegels, die Durchlässigkeit (K-Wert) des Untergrundes, Reichweite der Absenkung und die eventuellen Auswirkungen bezüglich Setzungen (Baugrundgutachten bzw. hydrogeologisches Gutachten eines Sachverständigen).
- Ergebnisse der Baugrundaufschlussbohrung.
2. Beschreibung des Bauvorhabens
- Erfordernis der Grundwassersenkung
- Baubeginn
- Absenkungsbeginn
- Absenkdauer
- Absenkziel bzw. Eintauchtiefe ins Grundwasser
- Abzuführende Wassermenge in l/s
- Ableitung des Grundwassers während der Bauzeit
- Gründung (Flachgründung, Streifenfundamente, Einzelfundamente)
- Maßnahmen zur Gewährleistung der Gewässerumläufigkeit nach Erstellung des Bauwerks
- Verbaumaßnahmen
- Auswirkungen auf die Nachbarbebauung
Hinweise zur Bauausführung bei Bauwerken im Grundwasser:
Zur Gewährleistung der Grundwasserumläufigkeit muss unter der Bodenplatte eine mindestens 20 cm starke durchlässige Schicht oder Gleichwertiges eingebaut werden. Unter der Filterschicht ist ein Filtervlies und über der Filterschicht eine Folie zu verlegen.
Die seitlichen Arbeitsräume sind bis zum Bemessungswasserstand mit körnigem durchlässigem Material zu verfüllen (Kies 2/32 oder Schotter-Splitt-Gemisch 2/56 oder 2/45). Es darf kein ungewaschenes Material verwendet werden. Diese Arbeitsraumverfüllung muss mit der körnigen durchlässigen Schicht unter der Bodenplatte in direkter hydraulischer Verbindung stehen.
Der Bereich zwischen durchlässiger Arbeitsraumverfüllung und Oberkante Gelände muss mit bindigem undurchlässigem Material lagenweise aufgefüllt und verdichtet werden, sodass eine Verunreinigung an der Oberfläche vom Grundwasser ferngehalten wird.
Leitungsgräben unterhalb des Bemessungswasserspiegels müssen so mit Sperrriegeln versehen werden, dass über die Gräben kein Grundwasser abgeleitet wird. Die Sperrriegel müssen seitlich und nach unten in den ungestörten Baugrund, nach oben mindestens bis auf Höhe des Bemessungswasserspiegels reichen. Sofern Bodenbelastungen oder Verschmutzungen des Grundwassers festgestellt werden, ist dies unverzüglich dem Landratsamt Böblingen - Wasserwirtschaftsamt - mitzuteilen.
In der Nähe der Baugrube dürfen wassergefährdende Stoffe (z. B. Dieselkraftstoffe) nur in einer Auffangwanne gelagert werden. Fahrzeuge und Maschinen dürfen nur außerhalb der Baugrube auf befestigten und ordnungsgemäß entwässerten Flächen betankt oder repariert werden. Nach Arbeitsende sind sie auf solchen Flächen abzustellen. Schalttafeln dürfen ebenfalls nur auf diesen Flächen eingeölt werden.

