Arbeitsschutz im Landkreis Böblingen

Technischer Arbeitsschutz

Fachtechnische Stellungnahmen zu gewerblichen Vorhaben im Rahmen baurechtlicher und immissionsschutzrechtlicher Genehmigungsverfahren (z.B. in Bezug auf Arbeitsstätten, Arbeitsschutzvorschriften) Überprüfung von Arbeitsstätten und Arbeitsmitteln in Betrieben (Betriebsbesichtigung, Betriebsrevision) einschließlich:

  • der Überwachung von angeordneten Maßnahmen der Arbeitssicherheit, des Gesundheitsschutzes und der Arbeitshygiene am Arbeitsplatz;
  • der Beratung von Betrieben über die menschengerechte Gestaltung von Arbeitsplätzen und bei der Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen
  • der Überprüfung, ob Herstellungs- und Verwendungsverbote für gefährliche Stoffe und Zubereitungen in den Betrieben beachtet werden

Beratung von Betrieben außerhalb von Betriebsbesichtigungen

  • Bearbeitung von Vorgängen nach der Betriebssicherheitsverordnung; Erlaubnisverfahren (z.B. Dampfkessel, Füllanlagen zum Abfüllen von Druckgasen)
  • Untersuchung von Unfällen und Erstellen von Gutachten an die Staatsanwaltschaft
  • Überwachung der Inverkehrbringer von Gefahrstoffen und explosionsgefährlicher Stoffe

Organisatorischer und sozialer Arbeitsschutz

  • Beratung und Überprüfung von Betrieben im Hinblick auf die Einhaltung von Vorschriften des Arbeitsschutzgesetzes und des Arbeitssicherheitsgesetzes.
  • Beratung und Überprüfung von Betrieben im Hinblick auf die Einhaltung von  Arbeitszeitvorschriften
  • Überwachung des Jugendarbeitsschutzes im Betrieb bzw. am Arbeitsplatz
  • Beratung von Betrieben im Hinblick auf "Gesundheitsvorsorge am Arbeitsplatz" und "Betriebliche Gesundheitsförderung"
  • Fachtechnische und rechtliche Bearbeitung von Beschwerden von Arbeitnehmern.