Antragsunterlagen
Erdwärmesonden:
Jedes Vorhaben zu Erdwärmenutzung mittels Erdwärmesonden ist im Vorfeld der Maßnahme rechtzeitig der unteren Wasserbehörde und dem Regierungspräsidium Freiburg, Abteilung 9, LGRB anzuzeigen. Die nach Wasserrecht und Bergrecht erforderlichen Anzeige und Genehmigungsverfahren sind im Leitfaden des Umweltministeriums umfassend dargestellt.
Antragsunterlagen für den Bau von Erdwärmesonden (203 KiB)
Erdwärmkollektoren:
Erdwärmekollektoren ohne Kontakt zum Grundwasser und außerhalb von Wasserschutzgebieten können als flache Erdaufschlüsse anzeigefrei errichtet werden. Für unten stehende Fälle ist der Bau von Erdwärmekollektoren der unteren Wasserbehörde anzuzeigen:
- Liegt ein Kollektor voraussichtlich im Grundwasser, oder wird bei dessen Installation Grundwasser erschlossen
- Lage des Kollektors in den Zonen III, IIIA und IIIB von Wasserschutzgebieten
- Wird der Kollektor mit wassergefährdenden Stoffen betrieben
Antragsunterlagen für den Bau von Erdwärmekollektoren (137,9 KiB)
Grundwasserwärmepumpen:
Jedes Vorhaben zu Erdwärmenutzung mittels Grundwasserwärmepumpe ist im Vorfeld der Maßnahme rechtzeitig der unteren Wasserbehörde und dem Regierungspräsidium Freiburg, Abteilung 9, LGRB anzuzeigen. Die nach Wasserrecht und Bergrecht erforderlichen Anzeige und Genehmigungsverfahren sind im Leitfaden des Umweltministeriums umfassend dargestellt.
Antragsunterlagen für den Bau von Grundwasserwärmepumpen (204,2 KiB)

