Nitratinformationsdienst und Grundnährstoffuntersuchung 2012

Landwirten wird Untersuchung empfohlen

Das Amt für Landwirtschaft und Naturschutz empfiehlt allen Landwirten die Teilnahme am Nitratinformationsdienst (NID) und einer Grundnährstoffuntersuchung. Landwirte mit Flächen in Wasserschutzgebieten sind verpflichtet, Proben ihrer Böden zu nehmen. 

Voraussetzung für eine gezielte, pflanzen- und umweltgerechte Düngung ist die Kenntnis der Nährstoffgehalte im Boden. In der Düngeverordnung und der Schutzgebiets- und Ausgleichsverordnung (SchALVO) ist geregelt, wann und in welchen Fällen Bodenproben gezogen und analysiert werden müssen.
 
Für die Nitratuntersuchung bei den einzelnen Kulturen gelten verschiedene Zeiträume, in denen die Proben zu ziehen sind, um eine sinnvolle Düngeempfehlung zu ermöglichen, so das Landwirtschaftsamt. Die Beprobungszeiträume sind im landwirtschaftlichen Wochenblatt aufgeführt. Die Bodenprobe müsse möglichst nah zum geplanten Düngetermin gezogen werden. Die Ergebnisse von Proben eigener Flächen sind den Veröffentlichungen von BWagrar vorzuziehen.
 
Für Flächen in Problem- und Sanierungsgebieten schreibt die SchALVO vor, dass die Stickstoffdüngung mit Hilfe der Messmethode (Teilnahme am NID) zu erfolgen habe.
Auf Schlägen größer als zehn Ar müssen unter folgenden Anbaubedingungen eigene Bodenproben im Rahmen des NID gezogen werden: zu Kartoffeln und Mais als Hauptfrucht 2012, nach Kartoffeln als Vorfucht, nach Vorfrüchten mit stickstoffreichen Ernteresten (Winterraps, Rüben ohne Blattabfuhr, Gemüse, Leguminosen), auf Flächen mit mehrjähriger organischer Düngung und mehr als 1,4 Großvieheinheiten je Hektar Landwirtschaftsfläche.
 
Die Messergebnisse können übertragen werden, wenn Schläge gleiche Standorteigenschaften und Bewirtschaftungsverhältnisse aufweisen. Dabei müssen für mindestens 50 Prozent der jeweiligen Schläge Proben gezogen werden. Zu Mais ist die späte Nitrat–Messung (ab dem 4-Blatt-Stadium) vorgeschrieben.
 
Grundnährstoffuntersuchungen auf pH-Wert, Phosphat-, Kali- und Magnesiumgehalte im Boden können ebenfalls durchgeführt werden. Nach der Düngeverordnung ist für Schläge größer als ein Hektar alle sechs Jahre der Phosphatgehalt des Bodens zu bestimmen. Bis zum 31. März 2012 muss der betriebliche Nährstoffvergleich für das Düngejahr 2011 und das Wirtschaftsjahr 2010/2011 erstellt werden.
 
Für die Probenahme zur Untersuchung auf mineralischen Stickstoff und auf Grundnährstoffe gibt es zwei Möglichkeiten im Landkreis Böblingen: Die komplette Probenahme wird von Lohnunternehmern durchgeführt. Adressen und aktuelle Preise können beim Maschinenring Böblingen-Calw unter der Telefonnummer 07032/5021 erfragt werden. Landwirte können die Probe aber auch selbst ziehen. Das Amt für Landwirtschaft in Herrenberg stellt die Gerätschaften zur Probenahme (Handbeprobung) zur Verfügung. Die gezogenen Proben können dort auch abgegeben werden. Der Probentransport zu den Untersuchungsstellen wird von den Labors  übernommen. Nähere Auskünfte erteilt das Amt für Landwirtschaftsamt unter der Telefonnummer 07032/2005-0. Nach vorheriger Terminabsprache ist eine Düngeberatung möglich.