Ausschreibung von Fördermitteln für Veranstaltungen im Rahmen des Landesjubiläums 2012
Das Jubiläum: Im Jahr 2012 jährt sich der Landesgründungstag Baden-Württembergs zum 60. Mal. Dieses Jubiläum wollen wir nutzen, unser Land als zukunftsfähigen Standort und als liebenswerte Heimat mit großer Lebensqualität zu positionieren. Durch die Feierlichkeiten möchten wir ferner die Verbundenheit der Baden-Württemberger mit ihrem Land festigen.
Eckpunkte der Planungen
Die Landesjubiläums-Veranstaltungen sollen sich über das ganze Jahr 2012 und über das ganze Land erstrecken. Ziel ist, in allen Regionen unseres Landes mit abwechslungsreichen und zum Jubiläum thematisch passenden (s. u.) Veranstaltungen auf den 60. Geburtstag Baden-Württembergs aufmerksam zu machen und so der Bevölkerung im ganzen Land (auch allen Bevölkerungs- und Altersgruppen) das Mitfeiern und Mitmachen zu ermöglichen. Offizieller Auftakt wird der Neujahrsempfang der Landesregierung sein.
Thematische Schwerpunkte
Im Fokus des Landesjubiläums 2012 stehen Zukunftsthemen. Wir möchten das Bild eines modernen und zukunftsfähigen Bundeslandes transportieren. Dabei kommen als Zukunftsthemen nicht nur unsere leistungsfähige, zukunftsfähige und nachhaltige Wirtschaft, sondern auch Themen aus den Bereichen Familie, Kinder, Bildung sowie erfolgreicher interkultureller Dialog in Betracht. Der historische Rückblick, der zum 50. Geburtstag des Landes sehr wichtig war, soll allenfalls eine untergeordnete Rolle spielen. Nicht umsonst heißt unser Motto: "Wir feiern in die Zukunft rein."
Wie können Sie mitmachen?
Umfangreiche Planungen für Veranstaltungen des Landes bestehen bereits. Wir möchten aber auch alle Kommunen sowie freie Träger ohne Gewinnerzielungsabsicht (Voraussetzung: Gemeinnützigkeitsnachweis und Satzung) mit Sitz in Baden-Württemberg auffordern, sich an den Jubiläumsplanungen zu beteiligen. Es bestehen zwei Möglichkeiten:
1. Möchten Sie eine finanzielle Förderung für Ihre Jubiläumsveranstaltung beantragen, so schicken Sie Ihren Projektvorschlag auf dem beigefügten Fragebogen („Antrag auf finanzielle Förderung“) (93,5 KiB) schriftlich und elektronisch (per Email an den u. g. Ansprechpartner) an Ihr zuständiges Regierungspräsidium.
Regierungspräsidium Stuttgart
Referat 14
Ruppmannstr. 21
Frau Reichert
Tel. 0711 904-11411
Fax: 0711 904-11490
Email: marliese.reichert@rps.bwl.de
2. Möchten Sie nur eine Aufnahme Ihrer Veranstaltung in den Gesamtveranstaltungskalender des Landesjubiläums 2012 (keine finanzielle Förderung) beantragen, so schicken Sie den ausgefüllten Fragebogen („Antrag auf Aufnahme in Landesjubiläums-Veranstaltungskalender“) (116,5 KiB)schriftlich und elektronisch (per Email an die u. g. Ansprechpartner) bitte an das Staatsministerium.
Staatsministerium Baden-Württemberg
Richard-Wagner-Str. 15
70184 Stuttgart
Referat Landesmarketing
Sabine Münzmay und Cornelia Lipps
Tel.: 0711/2153-423 und -393
Fax: 0711/2153-425
Email: landesjubilaeum@stm.bwl.de
Gerne steht Ihnen das Staatsministerium auch sonst für alle Fragen zum Landesjubiläum zur Verfügung.
Welche Fördermittel stehen zur Verfügung?
Es ist geplant, dass alle vier Regierungspräsidien denselben Betrag an Fördermitteln für Projekte kommunaler und freier Träger erhalten. Wie hoch dieser Betrag insgesamt sein wird, ist im Moment noch nicht entschieden, da die Aufstellung des Haushalts 2012/13 erst im Frühjahr 2011 beginnen wird. Über die Auswahl der Projekte, die gefördert werden, entscheiden die Regierungspräsidien in eigener Verantwortung, genauso über die Abwicklung der Förderung. Pro gefördertes Projekt stehen Fördermittel von in der Regel max. 5.000 € zur Verfügung, in Ausnahmefällen kann für außergewöhnliche Projekte auch eine maximale Förderung von 10.000 € bewilligt werden. In jedem Fall können maximal 50 % der Gesamtausgaben gefördert werden, eine Vollfinanzierung von Projekten ist nicht möglich. Die Förderung wird per Bewilligungsbescheid nach allgemeinem Zuwendungsrecht des Landes gewährt. Zum Nachweis der zweckentsprechenden Mittelverwendung wird ein Verwendungsnachweis gefordert werden. Diese Ausschreibung von Fördermitteln steht unter dem Vorbehalt, dass sowohl der Ministerrat als auch der Landtag im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung für 2012 die entsprechenden Fördermittel bewilligt.
Auswahlkriterien
Grundvoraussetzung ist, dass die Projekte die o. g. thematischen Schwerpunkte des Landesjubiläums aufgreifen und kreativ umsetzen. Auswahlkriterien sind in folgender Reihenfolge (Gewichtung in Klammern):
1. Qualität, innovative und zukunftsorientierte Ausgestaltung der Veranstaltung (40%)
2. Verhältnis Kosten / notwendige Fördermittel zur Wirkung der Veranstaltung (20 %)
3. regionale Verteilung der Veranstaltungen (20 %)
4. Publikumswirksamkeit / Medieninteresse (10 %)
5. gesicherte Durchführung der Veranstaltung (10 %).
Einheitliche Werbelinie
Alle Jubiläumsveranstaltungen werden mit einem einheitlichen Erscheinungsbild kommunziert. Das Staatsministerium wird daher allen Veranstaltern und Kooperationspartnern Handreichungen für die graphische Gestaltung der Werbung für Jubiläumsveranstaltungen übermitteln. Diese sind für alle geförderten Veranstaltungen verbindlich. Selbstverständlich werden alle Veranstaltungen, die zur Förderung ausgewählt oder ohne finanzielle Förderung in den Landesjubiläums- Veranstaltungskalender aufgenommen wurden, im Rahmen der allgemeinen Werbung zum Landesjubiläum mit kommuniziert.
Zeitplan
Alle Veranstalter, die eine finanzielle Förderung beantragen möchten, reichen bitte bis 15. Mai 2011 ihren Projektvorschlag auf dem beigefügten Formblatt bei ihrem zuständigen Regierungspräsidium ein. Die Auswahl der Projekte, die finanziell gefördert werden, wird voraussichtlich bis 15. Juli 2011 erfolgen. Möchten Sie nur eine Aufnahme Ihrer Veranstaltung in den Gesamtveranstaltungskalender des Landesjubiläums (keine finanzielle Förderung) beantragen, wenden Sie sich bitte direkt an das Staatsministerium. Bis 31. August 2011 ist eine Aufnahme in den Veranstaltungskalender möglich.

