Das Restmüllheizkraftwerk Böblingen

Seit dem 1. Juni 2005 dürfen Siedlungsabfälle nicht mehr unbehandelt deponiert werden. Der Restmüll muss beispielsweise thermisch vorbehandelt, das heißt in einer Müllverbrennungsanlage verbrannt werden. Der Gesetzgeber hat dies zum Schutz von Boden, Luft und Grundwasser so bestimmt.
Mit dem Restmüllheizkraftwerk (RMHKW) erfüllt der Landkreis Böblingen die gesetzlichen Vorgaben zum Umweltschutz und bietet für die Zukunft Entsorgungssicherheit zu günstigen Preisen. Das Werk, mit dessen Bau im Herbst 1996 begonnen wurde, hat am 5. Mai 1999 den Regelbetrieb aufgenommen.
Weitere Informationen (Anfahrt, Öffnungszeiten, Technologie, Messwerte...) finden Sie unter www.rbb.info

