Restmüllgebühren für Privathaushalte

120 und 240 Liter-Behälter

Grundgebühr für Restmüll:

54,00 € je Wohneinheit

Leerungsgebühr

  • 4,60 € je Leerung eines 120 Liter Restmüllbehälters
  • 9,20 € je Leerung eines 240 Liter Restmüllbehälters

Beispielrechnung: Eine Familie in einer Wohneinheit mit einem 120 Liter Restmüllbehälter bezahlt, wenn sie den Behälter zehnmal im Jahr zur Abfuhr bereitstellt und eine Biotonne besitzt, im Jahr 2012 dafür insgesamt 154,00 €. Die Altpapiertonnen sind außerdem "inklusive" - sie werden gebührenfrei 12mal im Jahr geleert.

2012 erhält jeder Grundstückseigentümer einen Müllgebührenbescheid über die Grundgebühr 2012 für die auf dem Grundstück vorhandenen Wohneinheiten und die Nachberechnung der in 2011 tatsächlich erfolgten Leerungen der vorhandenen Restmüllbehälter plus einem Abschlag für die voraussichtlichen Leerungen 2012. Außerdem erfolgt ab 2012 die Abrechnung Jahresleerungsgebühr für die Biotonne ebenfalls über den Gebührenbescheid. Da der Eigentümer den Gebührenbescheid erhält, rechnet er die Gebühren gegebenenfalls mit seinen Mietern ab.

Ein Chip am Restmüllbehälter erfasst die Anzahl der Leerungen, das Abfallgewicht wird nicht ermittelt. Die Erfassung per Chip hat den Vorteil, dass der Restmüllbehälter nicht in einem festen Rhythmus geleert werden muss, sondern der Besitzer seinen Behälter nach Bedarf zur Leerung bereitstellt.

Die Gebühr für ein Schloss beträgt 30,00 €, die Zulieferungsgebühr zum bzw. die Abholgebühr vom Grundstück für einen Restmüllbehälter beträgt 20,00 €.

Für allgemeine Informationen zu Gebühren oder Behälterbestellungen bzw. Umtausch stehen wir Ihnen gerne unter der Telefonnummer 07031/ 663 1440 zur Verfügung, mit speziellen Fragen zu Ihrem Gebührenbescheid wenden Sie sich bitte an Ihren Ansprechpartner.