Mieterwechsel, Eigentümerwechsel: Was gibt es zu beachten?
Eigentümerwechsel:
Bei Kauf bzw. Verkauf eines Grundstücks oder einer Wohnung oder bei Änderung der Anzahl an Wohneinheiten melden sich die Eigentümer oder Wohnungsverwalter bitte am besten telefonisch bei ihrem Ansprechpartner im Abfallwirtschaftsbetrieb. Nach schriftlicher Mitteilung des Kaufs bzw. Verkaufs wird dann ein Abschlussbescheid erstellt und zugeschickt.
Mieterwechsel:
Bei einem Umzug setzen sich die Mieter mit ihren Vermietern in Verbindung. Der Vermieter kann ein Leerungsprotokoll bei seinem oben genannten Ansprechpartner anfordern und somit dem Mieter die tatsächlich angefallenen Leerungen berechnen.
Wird eine Wohnung zukünftig nicht mehr vermietet, muss dies dem Abfallwirtschaftsbetrieb schriftlich gemeldet werden, damit eine Änderung der Anzahl an Wohneinheiten veranlasst werden kann. Kommt eine weitere Wohneinheit hinzu, muss dies ebenfalls schriftlich mitgeteilt werden.
Restmüllbehälter:
Dieser schwarze Müllbehälter ist Eigentum des Abfallwirtschaftsbetriebs des Landkreises Böblingen und gehört zum Grundstück. Er ist mit einem Chip ausgestattet und hat eine individuelle Behälternummer. Der Behälter ist dem Grundstück, nicht dem Nutzer, zugeordnet: Im Falle eines Umzugs muss der Restmüllbehälter auf dem Grundstück verbleiben. Der neue Eigentümer/Nachmieter kann diese Mülltonne dann weiter benutzen. Allerdings muss der Abfallwirtschaftsbetrieb bei Eigentümerwechsel, also bei Kauf oder Verkauf eines überbauten Grundstücks immer schriftlich unterrichtet werden, denn sonst stimmt anschließend der Gebührenbescheid nicht. Hier finden Sie die Gebühren für Privathaushalte...
Wenn Sie in den Landkreis oder innerhalb des Landkreises Böblingen umziehen, müssten Sie auf dem neuen Grundstück bereits einen Restmüllbehälter vorfinden. Ist dies nicht der Fall, dann nehmen Sie bitte Kontakt mit dem Abfallwirtschaftsbetrieb (Telefon 07031 / 663 - 1440) auf. Nähere Informationen dazu, wie man einen weiteren oder fehlenden Restmüllbehälter bekommt oder Behälter zurückgibt, finden Sie hier.
Sind mehrere Müllbehälter auf einem Grundstück vorhanden, so ist es sinnvoll, diese zu kennzeichnen, um ein Vertauschen der Behälter zu vermeiden.
Biotonnen:
Bioabfälle sind wertvolle Rohstoffe und werden seit Jahren im Landkreis Böblingen getrennt eingesammelt und in der Vergärungsanlage Leonberg verarbeitet. Die grünen Biotonnen mit 120 oder 240 Liter Volumen sind Eigentum des Landkreises Böblingen; sie sind mit einem Chip und einer individuellen Behälternummer ausgestattet. Der Behälter ist dem Grundstück, nicht dem Nutzer, zugeordnet: Im Falle eines Umzugs muss der Restmüllbehälter auf dem Grundstück verbleiben. Der neue Eigentümer/Nachmieter kann diese Biotonne dann weiter benutzen. Allerdings muss der Abfallwirtschaftsbetrieb bei Eigentümerwechsel, also bei Kauf oder Verkauf eines überbauten Grundstücks immer schriftlich unterrichtet werden. Sie finden Näheres zu den Behältern unter Biotonnen, unter Gebühren und unter Formulare.
Altpapierbehälter:
Die blauen Tonnen sind freiwillig und kostenlos vom Landkreis Böblingen zur Verfügung gestellt. Klären Sie mit Ihrem Nachmieter, ob dieser den Behälter weiter nutzen möchte. Sollte dies nicht der Fall sein, dann bringen Sie bitte die blaue Tonne zu einer der Ausgabestellen zurück.

