Informationen für Wohnanlagen

Für Mehrfamilienhäuser und Wohnanlagen ab 15 Wohneinheiten ist im Landkreis Böblingen die Benutzung von Abfallbehältern mit mindestens 240 Liter vorgeschrieben, da die Abfuhr somit kostengünstiger und rationeller ist. Maßgeblich ist dabei die Zahl der insgesamt auf einem Grundstück vorhandenen Wohneinheiten und nicht die Zahl der Wohneinheiten einzelner Wohngebäude.

Welche Restmüllbehälter sind möglich?

240-Liter-Behälter und Müllgroßbehälter von 1100 Litern bis zu 5 m3 oder auch Presscontainer sind zulässig.

240-Liter-Restmüllbehälter werden vom Abfallwirtschaftsbetrieb gestellt. Sie können kostenlos gegen Vorlage eines Berechtigungsscheins auf dem Wertstoffhof Böblingen-Hulb abgeholt oder gegen eine Liefergebühr in Höhe von 20,00 € zugestellt werden. Ein Schloss kostet zusätzlich 30,00 €. 

1100-Liter-Gefäße können beim Abfallwirtschaftsbetrieb gekauft oder gemietet werden. Behälter in dieser Größe werden immer kostenlos zugestellt. Die Jahresmiete für einen 1100-Liter-Behälter beträgt 96,00 €. Bei Interesse an einem Behälterkauf und dessen Kaufpreis oder einer Behältermiete wenden Sie sich bitte an Ihren Ansprechpartner im Abfallwirtschaftsbetrieb. Die Preise gelten zuzüglich Zufuhr und nur innerhalb des Landkreises Böblingen.

Grundsätzlich müssen alle Behälter bei Ihrem Ansprechpartner angemeldet werden. Die Behälter müssen mit einem Chip zur Erfassung der Leerungen ausgestattet sein.

Zur Berechnung des benötigten Behältervolumens in einer Wohnanlage empfiehlt der Abfallwirtschaftsbetrieb: 25 Liter pro Woche und angeschlossener Wohneinheit.

Alle Gebühren..

Alle Abfuhrtermine..

Bioabfälle

gehören nicht in den Restmüll: Küchen- und Gartenabfälle können über Biotonnen (120 oder 240 Liter) entsorgt werden. Der Abfallkalender enthält die nächstgelegene Biotonnen-Ausgabestelle sowie die zweiwöchentlichen Abfuhrtermine. Die Jahresleerungsgebühr für das Jahr 2012 beträgt  54 € für beide Behältergrößen (120 und 240-Liter-Behälter); geleert wird im 2-wöchentlichen Rhythmus. Biotonnen können nur noch nach schriftlicher Bestellung mit Berechtigungsschein abgeholt werden. Die Jahresleerungsgebühr wird mit dem Gebührenbescheid über den Grundstückseigentümer abgerechnet.

Altpapier und Kartonagen

gehören auch nicht in den Restmüllbehälter: Altpapier und Kartonagen können kostenlos einmal monatlich in der Altpapiertonne vermischt bereitgestellt werden. Für Wohnanlagen mit 15 und mehr Wohneinheiten gibt es die Altpapiertonne grundsätzlich nur als Container mit mindestens 1100 Liter, diese Großbehälter sind jedoch auch für kleinere Anlagen zu empfehlen. Altpapier und Kartons können auch weiterhin - allerdings getrennt in zwei Fraktionen  - zum Wertstoffhof gebracht werden.

Haben Sie noch Fragen?

Mülltelefon: 07031 / 663 - 1550.