Gebührenübersicht des Abfallwirtschaftsbetriebes
- Gebühren für Restmüll von Privathaushalten
- Gebühren für Wohnanlagen ab 15 Wohneinheiten
- Gebühren für Gewerbeabfälle
- Gebühren beim Restmüllheizkraftwerk
- Gebühren für organische Abfälle
- Gebühren für Sperrmüll
- Gebühren für Altreifen
- Gebühren auf den Kreiserddeponien
- Gebühren für Asbestzement / Glas- und Steinwolle
Erläuterungen zum Gebührenbescheid
Im jährlichen Gebührenbescheid für ein Grundstück mit Privatwohnungen werden die Grundgebühr je Wohneinheit (54,00 €) sowie zusätzlich vier Mindestleerungen je Abfallbehälter festgesetzt. Hinzu kommt - wie bei der Strom- und Wasserrechnung meist auch - eine Abschlagszahlung für die voraussichtlichen weiteren Leerungen im laufenden Jahr. Außerdem werden die über die Mindestleerungen hinaus registrierten Leerungen mit der Abschlagszahlung im Vorjahr verrechnet. Bei Gewerbebetrieben wird die Grundgebühr nach Nutzeinheiten berechnet. Hinzu kommt ab 2012 die Abrechnung der Jahresleerungsgebühr über den Gebührenbescheid für die auf dem Grundstück gemeldeten Biotonnenn. Pro Grundstück wird nur ein Gebührenbescheid an den Grundstückseigentümer verschickt.
Die Abfallgebühren werden in einem Betrag zur Zahlung fällig. Die vierteljährlichen Abschlagszahlungen sind nur noch dann möglich, wenn der Betrag für die gesamten Leerungsvorauszahlungen im Kalenderjahr 100,- € übersteigt.
Mit dem jährlichen Gebührenbescheid wird ein sogenanntes Beiblatt verschickt. Die Leerungsgebühren für Haus- und Gewerbemüll sowie für Biomüll werden hier noch einmal detailliert dargestellt. Die Möglichkeit, Änderungen z. B. der Eigentumsverhältnisse oder der Anzahl der Wohneinheiten oder Nutzeinheiten mitzuteilen, bietet das dem Bescheid beiliegende Korrekturblatt. In diesem Fall senden Sie das ausgefüllte Korrekturblatt dem Abfallwirtschaftsbetrieb per Post oder Fax zu.
Eimergemeinschaften: Wenn Haushalte - z. B. Singles - wenig Müll haben, können sie gemeinsam mit anderen Haushalten einen Restmüllbehälter nutzen. Bei Gemeinschaften auf einem Grundstück meldet der Eigentümer nur einen Behälter und die entsprechenden Wohneinheiten dazu an. Die vier Mindestleerungen und die darüber hinaus getätigten Leerungen können dann auf alle Nutzer aufgeteilt werden. Wollen zwei benachbarte Eigentümer einen Restmüllbehälter gemeinsam nutzen, meldet ein Eigentümer den Behälter an und erhält den Gebührenbescheid über seine Grundgebühr sowie die vier Mindestleerungen und die darüber hinaus getätigten Leerungen, der andere Eigentümer zahlt nur die Grundgebühr für seine Wohneinheit(en). Für Singles und für Wohnanlagen mit wenig Stellmöglichkeiten sind Eimergemeinschaften oft eine gute Alternative.

