Restmüllgebühren für Wohnanlagen ab 15 Wohneinheiten
240 Liter-Behälter und größer
Grundgebühr für Restmüll:
54,00 € je Wohneinheit
Leerungsgebühr:
- 9,20 € je Leerung eines 240 Liter Restmüllbehälters
- 36,80 € je Leerung eines 1,1 m³ Müllgroßbehälters
- 82,80 € je Leerung eines 2,5 m³ Müllgroßbehälters
- 147,20 € je Leerung eines 4,5 m³ Müllgroßbehälters
- 161,00 € je Leerung eines 5,0 m³ Müllgroßbehälters
- 76,70 € je m³ Fassungsvermögen eines Presscontainers
Die Jahresmiete eines 1,1 m³ Müllgroßbehälters beträgt 96,00 €.
In großen Wohnanlagen ab 15 Wohneinheiten wird der Restmüll gemeinschaftlich über 240 Liter Behälter oder Müllgroßbehälter (in der Regel 1100 Liter) entsorgt. Die Abwicklung erfolgt über die Hausverwaltung, die gegebenenfalls die Müllentsorgung und Mülltrennung regelt.
240-Liter-Behälter können zweiwöchentlich oder seltener nach Bedarf zur Abfuhr bereitgestellt werden, 1100 Liter Behälter im festen Rhythmus (wöchentlich, zwei- oder vierwöchentlich) oder auf Abruf (Abfuhrtage siehe Abfuhrtermine). Genaueres zur Beschaffung und Anmeldung der Behälter siehe Wohnanlagen-Informationen.
Die Abfallgebühren für eine Wohnanlage werden durch Gebührenbescheid gesamtschuldnerisch festgesetzt. Die Zustellung erfolgt nicht an jeden einzelnen Eigentümer, sondern an den zustellungsbevollmächtigten Verwalter oder an einen von den Miteigentümern benannten Bevollmächtigten. Pro Grundstück ergeht in jedem Fall nur ein Gebührenbescheid. Im Gebührenbescheid 2012 werden die Grundgebühr für 2012, die Nachberechnung für 2011 sowie ein Abschlag auf die voraussichtlichen Leerungsgebühren 2012 entsprechend der Anzahl der tatsächlichen Leerungen im Vorjahr erhoben. Vier Mindestleerungen pro Behälter sind in jedem Fall zu entrichten, unabhängig davon, ob der Behälter viermal geleert wurde oder nicht. Außerdem erfolgt ab 2012 auch die Abrechnung der Jahresleerungsgebühr der auf dem Grundstück angemeldeten Biotonnen über diesen Gebührenbescheid.
Bei der erstmaligen Erhebung der Vorauszahlung wird eine dem gewünschten Leerungsrhythmus entsprechende Anzahl an Leerungen zugrunde gelegt. Die Grundgebühr, die Abrechnung des Vorjahres und die Vorauszahlung sind 4 Wochen nach Zustellung des Gebührenbescheides zur Zahlung fällig.
Für allgemeine Informationen zu Gebühren oder Behälterbestellungen bzw. Umtausch stehen wir Ihnen gerne unter der Telefonnummer 07031/ 663 1440 zur Verfügung, mit speziellen Fragen zu Ihrem Gebührenbescheid wenden Sie sich bitte an Ihren Ansprechpartner.

