Was darf in die Biotonne, was nicht?
Der fertige Kompost soll möglichst hohen Qualitätsanforderungen genügen. Bioabfall darf nicht in Plastiktüten oder Kunststofffolien in die Biotonnen eingefüllt werden, auch dann nicht, wenn diese als "biologisch abbaubar", "verrottbar" oder "Biobeutel" gekennzeichnet sind. Für den reibungslosen Ablauf in der Vergärungsanlage Leonberg dürfen keine Störstoffe im Bioabfall landen.
Helfen Sie mit, indem Sie Ihre grüne Tonne sorgfältig befüllen. Das Faltblatt des Abfallwirtschaftsbetriebs mit Tipps zur Befüllung können Sie hier herunterladen (247,2 KiB). Das Faltblatt in Papierform können Sie auch mehrfach und kostenlos über den Abfallwirtschaftsbetrieb beziehen.
Keine kompostierbaren Kunststoffbeutel in die grüne Tonne!
In letzter Zeit werden im Handel vermehrt sogenannte "kompostierbare" oder "biologisch abbaubare" Kunststoffbeutel für die Verpackung von Bioabfällen angeboten und auch gekauft. Da der Biomüll im LandkreisBöblingen jedoch nicht kompostiert, sondern in einer Vergärungsanlage zur Erzeugung von Biogas eingesetzt wird, bereiten diese Biokunststoffe bei der Verarbeitung große Probleme. Die Biobeutel sind optisch nicht von anderen Plastiktüten zu unterscheiden; deshalb werden in der Leonberger Vergärungsanlage sämtliche Tüten, ob abbaubar oder nicht, als Störstoffe vollautomatisch aussortiert und müssen kostenintensiv als Restmüll entsorgt werden. Außerdem zersetzen sich diese Biokunststoffe zu langsam und wären nach dem Vergärungsprozess als Fremdstoff im Frischekompost wieder zu finden. Dadurch würde die Qualität des Endprodukts schlechter und wiederum dessen Vermarktung erschwert werden.
Kompostierbare Plastiktüten oder Biokunststofftüten dürfen nicht in die Biotonne; sie können nur für die Entsorgung von Restmüll eingesetzt werden. Bitte wickeln Sie Ihre Bioabfälle nur in Papiertüten oder in Zeitungspapier ein.


