Abfallgebühren und Abfallwirtschaftssatzung

Restmüll: 
Die Anzahl der Leerungen wird per Chip am schwarzen Restmüllbehälter registriert und im jährlichen Gebührenbescheid in Rechnung gestellt.
Bioabfälle:
Für die grüne Biotonne muss für das Jahr 2012 keine Jahresmarke mehr gekauft werden. Die Jahresleerungsgebühr wird mit dem Gebührenbescheid abgerechnet.
Altpapier:
Kostenlos und freiwillig - die Behälter mit blauem Deckel werden 12 mal im Jahr geleert.
Wertstofftonne

Bequeme Entsorgung - die Behälter werden nach Bedarf vierwöchentlich geleert und die Gebühren (Leerungsgebühr 3,50 €) über den Gebührenbescheid abgerechnet.

Im Landkreis Böblingen werden Rest-,  Biomüll, Altpapier und Wertstoffe abgeholt. Wichtig ist für die Abholung, dass die Abfallbehälter bis spätestens 6.00 Uhr am Rand des Gehwegs oder am äußersten Straßenrand so bereitzustellen sind, dass Fahrzeuge und Fußgänger nicht behindert oder gefährdet werden können und die Entleerung ohne Schwierigkeiten und Zeitverlust möglich ist. Der Landkreis kann in besonders gelagerten Fällen den geeigneten Standort bestimmen.

Alle Abfallbehälter dürfen nur so weit gefüllt werden, dass sich der Deckel mühelos schließen lässt.

Der Abfallwirtschaftsbetrieb erhebt die Müllgrundgebühr nach Wohneinheiten bei Privathaushalten und nach Nutzeinheiten beim Gewerbe. Der jeweilige Grundstückseigentümer wird durch einen Gebührenbescheid veranlagt. Eine einheitliche grundstücksbezogene Gebührenveranlagung für Haushalte und Gewerbe sorgt für mehr Gebührengerechtigkeit. 

Müll vermeiden lohnt sich: Wer Eimergemeinschaften bildet oder den Behälter nur selten leeren lassen muss, zahlt auch geringere Gebühren. Pro Restmüllbehälter werden 4 Mindestleerungen berechnet. Bei Wohnanlagen ab 15 Wohneinheiten schreibt der Landkreis gemeinschaftlich genutzte 240 Liter Restmüllbehälter oder Müllgroßbehälter vor.